Sportgemeinschaft Blau - Weiss Niegripp e.V.
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Datenschutzordnung der SG Blau-Weiß Niegripp e.V. Präambel Der Sportverein SG Blau-Weiß Niegripp e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisierte personenbezogene Daten ( z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung. §1 Allgemeines Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen am Sportbetrieb und Mitarbeiterinnensowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. § 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs-und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein. 3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen ( z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und n solchen Veranstaltungen teilnehmen. § 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit überVereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, ggf. in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang. 3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgelichteten Personen. 4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstandes, der Abteilungsleiterinnen und ggf. der Übungsleiterinnen mit Name, Vorname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht. § 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach §26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem stellvertretenden Vorsitzenden zugeordnet, soweit diese Ordnung oder die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt.Der stellv. Vorsitzende stellt sicher, das Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. § 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und –listen 1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen im Verein(z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. 2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Peron vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in diesich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer m Rahmen oder gesetzlicher Rechte benötigt ( z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitsbegehrens zu beantragen) , stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder alsDatei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitsbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden. § 6 Kommunikation per E-Mail 1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Maiul-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und / oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. § 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiterinnen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstandes, Abteilungsleiterinnen, Übungsleiterinnen) sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. § 8 Datenschutzbeauftragter Sollten im Verein mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sein, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. § 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 1. Der Verein unterhält einen zentralen Auftritt für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit. Änderungen dürfen ausschließlich durch dieses Vorstandsmitglied, den stellv. Vorsitzenden oder den beauftragten Administrator vorgenommen werden. 2. Das Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Auftritte der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandsmitgliedes für Öffentlichkeitsarbeit. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen kann der Vorstand nach §26 BGB die Genehmigung widerrufen. § 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung 1. Alle Mitarbeiterinnen des Vereins dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Befugnisse Datenverarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung,-Nutzung oder –Weitergabe ist untersagt. 2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können durch Beschluss des Vorstandes nach §26 BGB geahndet werden. § 11 Inkrafttreten Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 04.12.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft. |
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